Neurodol Tissugel Pfl 10 Stk

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Neurodol Tissugel Pfl 10 Stk

Wichtige Hinweise

Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

Neurodol® Tissugel

IBSA Institut Biochimique SA

Was ist Neurodol Tissugel und wann wird es angewendet?

Neurodol Tissugel ist ein selbsthaftendes Pflaster, das Lidocain (ein Lokalanästhetikum) als Wirkstoff enthält. Es darf nur auf unversehrte Haut aufgetragen werden. Neurodol Tissugel wird zur Linderung von Schmerzen, wie sie nach dem Abheilen einer Gürtelrose verbleiben können (Post-Herpes-Neuralgie), eingesetzt.

Neurodol Tissugel darf nur auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin angewendet werden.

Wann darf Neurodol Tissugel nicht angewendet werden?

 Neurodol Tissugel ist für die Behandlung der Gürtelrose (Herpes Zoster) nicht angezeigt. Es darf weder auf unvollständig abgeheilte Herpes-Zoster-Läsionen noch auf verletzte Haut aufgetragen werden.

Neurodol Tissugel  darf bei Überempfindlichkeit auf  Lidocain  oder andere Lokalanästhetika (Tetracain, Procain, Benzocain, usw.) oder auf eine der anderen in  Neurodol  Tissugel  enthaltenden Substanzen, bei Kindern unter 12 Jahren und bei Patienten und Patientinnen mit atopischer  Dermatitis (Hautentzündung unbekannter Ursache) nicht angewendet werden.

Wann ist bei der Anwendung von Neurodol Tissugel Vorsicht geboten?

Sollte sich während der Anwendung eine Hautreizung oder ein Brennen einstellen, sind die selbsthaftenden Pflaster vorübergehend zu entfernen. Beim Verschwinden der Symptome, jedoch frühestens 24 Stunden nach der letzten Pflasterapplikation, kann die Behandlung wieder aufgenommen werden, falls noch immer neuralgische Schmerzen bestehen.

Falls Sie an einer Lebererkrankung leiden oder falls Sie Arzneimittel für das Herz einnehmen, sollten Sie den Arzt, bzw. die Ärztin davon in Kenntnis setzen.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden.

Dieses Arzneimittel enthält 700 mg Propylenglycol (E1520) pro wirkstoffhaltiges Pflaster.

Neurodol Tissugel enthält Methylparabene (E218) und Propylparabene (E216). Diese können allergische Reaktionen, auch Spätreaktionen, hervorrufen.

Darf Neurodol Tissugel während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit angewendet werden?

Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten. Falls Sie schwanger sind oder schwanger werden möchten, sowie während der Stillzeit, dürfen sie Neurodol Tissugel nur mit ausdrücklicher Einwilligung Ihres Arztes, bzw. Ihrer Ärztin anwenden.

Wie verwenden Sie Neurodol Tissugel?

Falls der Arzt, bzw. die Ärztin nichts anderes verordnet hat, applizieren Sie einmal pro Tag bis zu maximal 3 selbsthaftende Pflaster auf die schmerzende Stelle und decken diese möglichst flächendeckend ab. Falls erforderlich können die Pflaster vor dem Entfernen der Schutzfolie auch mit der Schere in kleinere Teile geschnitten werden. Vor der Applikation entfernen Sie die durchsichtige Schutzfolie. Zwischen zwei Pflasterapplikationen ist ein Behandlungsunterbruch von mindestens 12 Stunden einzuhalten.

Die selbsthaftenden Pflaster dürfen nur auf intakte, unverletzte Haut aufgetragen und pro Tag nicht länger als 12 Stunden hintereinander dort belassen werden.

Neurodol Tissugel niemals verwenden, wenn keine Schmerzen vorliegen.

Neurodol Tissugel nicht auf Schleimhäute (Augen, Mundhöhle, Geschlechtsorgane usw.), Wunden oder entzündete Haut auftragen. Halten Sie sich strikt an die Anwendungsvorschriften.

Die Anwendung und Sicherheit von Neurodol Tissugel bei Kindern unter 12 Jahren ist bisher nicht geprüft worden.

Ändern Sie nicht von sich aus der verschriebenen Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Neurodol Tissugel haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Neurodol Tissugel auftreten:

Häufig (betrifft 1 bis 10 von 100 Anwendern)

auf der behandelten Hautstelle können ein Oedem (Wasseransammlung), ein Erythem (lokale Hautrötung), ein Juckreiz oder ungewöhnliche Empfindungen auftreten. Solche örtlich begrenzten Reaktionen ergeben sich bei oder gleich nach der Applikation von Neurodol Tissugel; sie sind meist leichter und vorübergehender Natur und verschwinden spontan nach ein paar Minuten oder Stunden.

Beim Auftreten einer lokalen Reizung, die als brennendes Gefühl wahrnehmbar ist, sollte die Behandlung abgebrochen werden (siehe auch «Wann ist bei der Anwendung von Neurodol Tissugel Vorsicht geboten?»).

Selten (betrifft 1 bis 10 von 10'000 Anwendern)

Selten können sich auch allergische Reaktionen manifestieren. Bei folgenden Symptomen ist sofort der Arzt, bzw. die Ärztin zu konsultieren: Hautschwellungen mit Juckreiz (Urtikaria), Anschwellen von Gesicht und Hals (Angiooedem), Atmungsschwierigkeiten (Bronchospasmen), Herz-Kreislauf-Kollaps (anaphylaktischer Schock).

Bei folgenden Symptomen, die bei einer Überdosierung auftreten können, sollten Sie sofort Ihren Arzt, bzw. Ihre Ärztin informieren: Nervosität, Angst, Verwirrtheit, Bewusstseinstrübungen, Schwindelgefühle, verschwommenes oder doppeltes Sehen, Hitze- oder Kältegefühl, Muskelkrämpfe, Zittern, Erbrechen, verminderte Herzfrequenz, Blutdrucksenkung, Ohnmacht.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Das Arzneimittel ist ausserhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Neurodol Tissugel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Aufbrauchfrist nach Anbruch

Nach dem Öffnen des Beutels sind die Pflaster innerhalb von 3 Monaten zu verwenden. Stellen Sie sicher, dass der Beutel nach jeder Pflasterentnahme wieder gut verschlossen wird. Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, sind der Apotheke zur Entsorgung zurückzubringen.

Lagerungshinweis

Nicht über 30 °C lagern.

Weitere Hinweise

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Was ist in Neurodol Tissugel enthalten?

Wirkstoffe

700 mg Lidocain pro Pflaster (140 cm2)

Hilfsstoffe

Glycerol 85 % E422, Sorbitol E420, Polyacrylsäure, Natriumpolyacrylat, Carmellose-Natrium, Propylenglykol E1520, Harnstoff, weisser Ton, Weinsäure, Gelatine, Poly(vinylalkohol), Aluminiumglycinat, Natriumedetat, Methylparaben E218, Propylparaben E216, gereinigtes Wasser. Trägermaterial: Polyester.

Das selbsthaftende Pflaster besteht aus einer mit Gel imprägnierten Polyesterschicht.

Zulassungsnummer

54746 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie Neurodol Tissugel? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Packungen zu 5 und 10 wirkstoffhaltigen selbsthaftenden Pflastern.

Zulassungsinhaberin

IBSA Institut Biochimique SA, Lugano

Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2021 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.