Glob 10 g

Art.Nr. 1903299

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apo-Hepat Glob 10 g

Wichtige Hinweise

Dieses Medikament darf gemäss dem schweizerischen Heilmittelgesetz nur auf Rezept versandt werden oder Sie können es über Click & Collect rezeptfrei in der Apotheke abholen. Bitte beachten Sie, dass dieses Produkt nicht ohne Fachberatung abgegeben werden darf. Dies ist ein zugelassenes Arzneimittel. Lesen Sie die Packungsbeilage. Bei Arzneimitteln ohne Packungsbeilage: Lesen Sie die Angaben auf der Packung.

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

apo-HEPAT®, homöopathisch-spagyrische Globuli

ebi-pharm ag

Homöopathisches Arzneimittel

AMZV

Wann wird apo-HEPAT, Globuli angewendet?

Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann apo-HEPAT®, Globuli bei Galle- und Leberfunktionsstörungen angewendet werden.

Was sollte dazu beachtet werden?

Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob apo-HEPAT®, Globuli gleichzeitig eingenommen werden darf.

Wann darf apo-HEPAT, Globuli nicht oder nur mit Vorsicht angewendet werden?

Verdauungsbeschwerden bei Kindern unter 12 Jahren müssen ärztlich abgeklärt werden. Deshalb soll apo-HEPAT®, Globuli in diesen Fällen ohne ärztliche Verschreibung nicht angewendet werden. Bei schweren Leberstörungen (Verschluss der Gallenwege) darf apo-HEPAT®, Globuli nicht ohne ärztliche Beratung angewendet werden. Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie

- an anderen Krankheiten leiden

- Allergien haben oder

- andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen.

Darf apo-HEPAT, Globuli während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemässer Anwendung kein Risiko für das Kind bekannt. Systematische wissenschaftliche Untersuchungen wurden aber nie durchgeführt. Vorsichtshalber sollten Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit möglichst auf Arzneimittel verzichten oder den Arzt oder den Apotheker bzw. die Ärztin oder die Apothekerin um Rat fragen.

Wie verwenden Sie apo-HEPAT, Globuli?

Falls vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verschrieben, nehmen Erwachsene 3 mal täglich 10 Globuli, Kinder ab 12 Jahren 3 mal täglich 8 Globuli. Globuli im Mund zergehen lassen. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann apo-HEPAT, Globuli haben?

Für apo-HEPAT®, Globuli sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren. Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie apo-HEPAT®, Globuli ab und informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin.

Was ist ferner zu beachten?

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit „Verw.b.” bezeichneten Datum verwendet werden. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Bei Raumtemperatur (15- 25 °C) aufbewahren. 80 Globuli (=1g) entsprechen 0.08 BE. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin.

Was ist in apo-HEPAT, Globuli enthalten?

Die Globuli enthalten:

Chionanthus virginica D2 14.0%; Cynara scolymus TM 10.0%; Iberis amara D6 14.0%; Lycopodium clavatum D4 14.0%; Mandragora e radice siccata spag. PEKA D4 14.0%; Peumus boldus spag. PEKA TM 6.0%; Phosphorus D10 14.0%; Taraxacum officinale spag. PEKA TM 14.0%.

Dieses Präparat enthält einen Hilfsstoff: Saccharose.

Zulassungsnummer

54348 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie apo-HEPAT, Globuli? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken ohne ärztliche Verschreibung.

Packung zu 10 g

Zulassungsinhaberin

ebi-pharm ag, Lindachstr. 8c, 3038 Kirchlindach

Diese Packungsbeilage wurde im Oktober 2003 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.