Kaps 300 mg Ds 100 Stk

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Petinutin Kaps 300 mg Ds 100 Stk

Wichtige Hinweise

Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

Petinutin®

Pfizer AG

Was ist Petinutin und wann wird es angewendet?

Petinutin ist ein Arzneimittel zur Behandlung der Epilepsie. Es wirkt durch Beeinflussung der entsprechenden Bereiche im Gehirn. Dabei erhöht es die Reaktionsschwelle im Zentralnervensystem gegenüber krampfauslösenden Reizen. Petinutin setzt die Anfallsbereitschaft herab und vermindert die Zahl der Anfälle.

Petinutin wird eingesetzt zur Behandlung von

  • psychomotorischen Anfällen (Petit mal) im Rahmen gemischter Epilepsien
  • Absencen und psychomotorischen Anfällen, wenn deren Behandlung mit anderen Antiepileptika nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat.

Auf Verschreibung des Arztes oder der Ärztin.

Wann darf Petinutin nicht angewendet werden?

Petinutin soll nicht bei Patienten oder Patientinnen angewendet werden, die

  • Überempfindlichkeitserscheinungen gegen einen der Inhaltsstoffe oder gegen Succinimide (chemische Substanzklasse, zu der Mesuximid gehört) gezeigt haben,
  • an einer bestimmten Stoffwechselstörung der Leber (hepatischer Porphyrie),
  • oder an Blutkrankheiten leiden.

Wann ist bei der Einnahme von Petinutin Vorsicht geboten?

Petinutin soll von Patienten und Patientinnen mit Leber- und Nierenschäden mit besonderer Vorsicht eingenommen werden.

Einige Antiepileptika werden mit erhöhtem Risiko für suizidale Gedanken und suizidales Verhalten in Verbindung gebracht. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt solche Gedanken haben, setzen Sie sich sofort mit Ihrem Arzt in Verbindung.

Petinutin kann die Wirkung bestimmter Antikonvulsiva verändern (z.B. Erhöhung der Plasmaspiegel von Phenobarbital oder Phenytoin, Erniedrigung der Plasmaspiegel von Lamotrigin und Valproinsäure). Bei gleichzeitiger Einnahme von Felbamat kann der Plasmaspiegel des aktiven Abbauproduktes von Mesuximid erhöht sein.

Bei gleichzeitiger Einnahme von anderen Arzneimitteln wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin die Dosierung genau bestimmen, die von Ihnen nicht verändert werden sollte. Petinutin darf nicht plötzlich abgesetzt werden, da dadurch ein Anfall ausgelöst werden könnte.

Schlafmittel sollten während der Behandlung mit Petinutin nicht eingenommen werden. Alkoholgenuss soll unterbleiben.

Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und Fähigkeit, Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen!

Patientinnen und Patienten, die auf Azofarbstoffe, Acetylsalicylsäure sowie Rheuma- und Schmerzmittel (Prostaglandinhemmer) überempfindlich reagieren, sollen Petinutin nicht anwenden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!

Darf Petinutin während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten, sollen Sie Petinutin ausschliesslich nach Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin einnehmen. Eine Schwangerschaft schliesst die Anfallsbehandlung mit Arzneimitteln nicht aus. Bei Kinderwunsch oder wenn Sie schwanger werden, sollten Sie jedoch unbedingt einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen, die über die weitere Behandlung entscheiden. Dabei soll vor allem zwischen dem 20. und 40. Schwangerschaftstag die eingenommene Petinutinmenge so gering wie möglich sein. Zur weiteren Risikominderung sollten ausserdem Arzneimittelkombinationen vermieden werden. Auf keinen Fall dürfen Sie Petinutin ohne Anweisung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin absetzen oder selbständig die Dosierung ändern.

Während der Anwendung von Petinutin darf nicht gestillt werden.

Wie verwenden Sie Petinutin?

Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin legt das für Sie geeignete Einnahmeschema fest. Es ist wichtig, dass Sie sich genau an diese Dosierungsanweisung halten. Im Allgemeinen beginnt die Behandlung in der ersten Woche mit täglich 1 Kapsel. Wenn nötig, kann innerhalb der nächsten 3 Wochen in jeder Woche die Tagesdosis um 1 Kapsel erhöht werden, bis eine Dosis von maximal 4 Kapseln pro Tag erreicht ist. Danach wird Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin bestimmen, welche Dosis Sie während der weiteren Behandlung einnehmen sollen. Diese vom Arzt bzw. von der Ärztin verordnete Tagesmenge soll auf mehrere Einzelgaben verteilt werden. Nehmen Sie die Kapseln am besten während der Mahlzeiten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit ein. Die Tagesgesamtdosis sollte 15 mg/kg Körpergewicht nicht überschreiten. Wie bei allen Arzneimitteln zur Epilepsiebehandlung ist es wichtig, dass Sie Petinutin regelmässig einnehmen. Dosisveränderungen sollten nicht abrupt, sondern ein- bzw. ausschleichend erfolgen. Brechen Sie die Einnahme von Petinutin keinesfalls aus eigenem Ermessen ab, auch wenn keine Anfälle mehr auftreten.

Petinutin kann mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der Epilepsie gemeinsam verabreicht werden, wenn im Krankheitsbild Mischformen der Epilepsie auftreten. Ein zusätzlicher Schutz vor grossen epileptischen Anfällen (Grand mal) ist in vielen Fällen erforderlich.

Die Anwendung und Sicherheit von Petinutin bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist bisher nicht geprüft worden.

Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Petinutin haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme oder Anwendung von Petinutin auftreten:

Häufig treten Gangstörungen, Schwindel, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen auf. Über Schlaflosigkeit wurde gelegentlich berichtet. Selten wurden Appetitminderung, Gewichtsabnahme, Aggressivität, Depressionen, Reizbarkeit, Nervosität, Angstzustände, Ruhelosigkeit, Konzentrationsstörungen, verschwommenes Sehen, Lichtempfindlichkeit, Schluckauf, Bauchschmerzen, Verstopfung, Durchfall, Hautausschläge oder Fieber beobachtet. Anzeichen einer Stoffwechselstörung (akute Porphyrie), wie z.B. Rotfärbung des Urins, sind ebenfalls beobachtet worden. Vereinzelt wurden auch Störungen der Blutzellbildung als mögliche Nebenwirkungen beschrieben. Diese Blutbildstörungen können mit folgenden Frühsymptomen verbunden sein: Temperaturerhöhung, Angina, grippeähnliche Symptome, Blutungsneigung sowie Veränderungen an Haut und Schleimhaut. Informieren Sie unverzüglich Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, falls derartige Symptome bei Ihnen auftreten.

Petinutin enthält den Farbstoff E110 und kann daher Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut und der Atmungsorgane auslösen, insbesondere bei Patientinnen oder Patienten mit Asthma, Nesselfieber (chronischer Urticaria) oder mit Überempfindlichkeit auf Acetylsalicylsäure und anderen Rheuma- und Schmerzmittel.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, die hier nicht beschrieben sind, sollten Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin informieren.

Was ist ferner zu beachten?

Bewahren Sie Petinutin in der Originalverpackung an einem für Kindern unerreichbaren Ort auf. Petinutin soll trocken und bei Raumtemperatur (15-25 °C) gelagert werden. Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Was ist in Petinutin enthalten?

1 Kapsel enthält als Wirkstoff 300 mg Mesuximid, sowie folgende Hilfsstoffe: Maisstärke, Gelatine, Schellack, Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumdodecylsulfat, die Farbstoffe Gelborange S (E110), Chinolingelb (E104) und Eisenoxid (E172).

Zulassungsnummer

29863 (Swissmedic).

Wo erhalten Sie Petinutin? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Packung mit 100 Kapseln.

Zulassungsinhaberin

Pfizer AG, Zürich

Diese Packungsbeilage wurde im Februar 2011 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

PIL V005