Cabaser Tabl 1 mg Fl 20 Stk

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Cabaser Tabl 1 mg Fl 20 Stk

Wichtige Hinweise

Dieses Produkt ist auf der Spezialitätenliste (SL) gelistet und wird - vorbehältlich Selbstbehalt und Franchise - von der Krankenkasse vergütet, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.

Patienteninformation

Swissmedic-genehmigte Patienteninformation

Cabaser®

Pfizer AG

Was ist Cabaser und wann wird es angewendet?

Cabaser (Wirkstoff Cabergolin) gehört zu der Gruppe der sogenannten Dopamin-Agonisten und wird auf Verschreibung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin angewendet, wenn Sie an der Parkinson'schen Krankheit leiden.

Cabaser kann alleine oder in Kombination mit Levodopa/Carbidopa eingesetzt werden.

Aufgrund seiner unerwünschten Wirkungen wird Cabaser nur als Behandlung zweiter Wahl eingesetzt, und zwar dann, wenn Sie auf andere, dem gleichen Zweck dienenden Arzneimittel nicht angesprochen oder diese nicht vertragen haben.

Was sollte dazu beachtet werden?

Cabaser soll immer mit einer Mahlzeit eingenommen werden.

Wann darf Cabaser nicht angewendet werden?

Sie dürfen Cabaser nicht einnehmen, wenn Sie überempfindlich sind auf den Wirkstoff Cabergolin oder einen der Hilfsstoffe von Cabaser oder wenn Sie kürzlich eine ungewöhnliche oder allergische Reaktion auf ein anderes sogenanntes Mutterkornalkaloid (z.B. Wirkstoffe wie Bromocriptin, Dihydroergocriptin, Lisurid, Pergolid u.a.) durchgemacht haben. Informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darüber, wenn Sie solche Arzneimittel eingenommen haben oder einnehmen.

Wenn Sie an einer schweren Störung der Gallen- oder Leberfunktion leiden, soll Cabaser ebenfalls nicht eingenommen werden.

Wenn bei Ihnen aus der Vorgeschichte eine fibrotische Erkrankung (Bindegewebsvermehrung in einem Organ) bekannt ist oder Sie aktuell an einer krankhaften Bindegewebsvermehrung (sogenannte Fibrose) leiden oder bei Ihnen eine Herzklappenerkrankung vorliegt, dürfen Sie Cabaser ebenfalls nicht einnehmen.

Da man Cabaser nicht an Kindern und Jugendlichen geprüft hat, darf es nicht bei diesen angewendet werden.

Eine gleichzeitige Behandlung mit bestimmten Antibiotika (insbesondere Makrolide z.B. mit dem Wirkstoff Erythromycin) oder Arzneimitteln gegen Pilze mit dem Wirkstoff Ketokonazol ist zu unterlassen, da diese Arzneimittel zu überhöhten Cabergolinwerten (Wirkstoff von Cabaser) im Blut führen können. Da noch viele weitere Arzneimittel dies bewirken, wenn sie zusammen mit Cabaser angewendet werden, ist es besonders wichtig, dass Sie ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren, welche Arzneimittel Sie einnehmen, einschliesslich Naturheilmittel.

Wann ist bei der Einnahme von Cabaser Vorsicht geboten?

Wenn Sie an folgenden Krankheiten leiden oder einmal gelitten haben, ist Vorsicht geboten: schwere Herz-Kreislauferkrankungen, Magen-Darm-Geschwüre, Magen-Darm-Blutungen, psychische Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, allgemeine Gallen- oder Leberfunktionsstörungen, bestimmte Durchblutungsstörung, die vorwiegend in den Fingern auftritt (sogenanntes Raynaud-Syndrom).

Vor und während der Behandlung sind regelmässige Untersuchungen insbesondere des Herzens und seiner Funktion notwendig (siehe «Welche Nebenwirkungen kann Cabaser haben?»).

Cabaser kann zu Herzklappenveränderungen und Bindegewebsschädigungen im Bereich von Lunge, Herzbeutel und Bauchraum führen. Wenn daher unter der Behandlung mit Cabaser Beschwerden wie Atemnot, anhaltender Hustenreiz oder Schmerzen in der Brust oder im Bereich der Nieren auftreten, ist unverzüglich der Arzt oder die Ärztin zu kontaktieren (siehe auch «Welche Nebenwirkungen kann Cabaser haben?»). Wenn Sie früher wegen der Parkinsonkrankheit mit dem Wirkstoff Pergolid behandelt wurden, kann das Risiko erhöht sein und Sie sollten daher Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin darüber informieren.

Wenn Sie an niedrigem Blutdruck leiden oder Arzneimittel zur Senkung des Blutdrucks einnehmen, müssen Sie hierüber Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin informieren.

Informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, wenn Sie oder Ihre Familie/Betreuungsperson bemerken, dass Sie suchtähnliche Symptome entwickeln, die zum heftigen Verlangen nach hohen Dosen von Cabaser und anderen Arzneimitteln, die zur Behandlung von Parkinson-Krankheit eingesetzt werden, führen (bekannt als Dopamin-Dysregulationssyndrom).

Es gibt Arzneimittel, die die Wirksamkeit von Cabaser reduzieren können. Daher sollten Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin darüber informieren, welche Arzneimittel Sie in der letzten Zeit eingenommen haben oder noch einnehmen.

Cabaser sollte nicht gleichzeitig mit Arzneimitteln gegen akute psychotische Erkrankungen verabreicht werden, welche Wirkstoffe wie z.B. Chlorpromazin, Haloperidol und Flupentixol enthalten. Auch der Wirkstoff Metoclopramid, der bei der Reisekrankheit oder bei Störungen der Magen-Darm-Tätigkeit eingesetzt wird, sollte nicht gleichzeitig mit Cabaser eingenommen werden, da diese genannten Wirkstoffe die Wirkung von Cabaser herabsetzen können.

Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit Werkzeuge oder Maschinen zu bedienen beeinträchtigen. In seltenen Fällen kann während der Behandlung Schläfrigkeit oder plötzliches Einschlafen auftreten. Letzteres kann manchmal ohne Vorwarnung oder Schläfrigkeit auftreten. Sie dürfen deshalb während der Einnahme von Cabaser kein Fahrzeug führen oder andere Aktivitäten ausüben (z.B. Werkzeuge oder Maschinen bedienen), bei denen eine verminderte Aufmerksamkeit Sie selbst oder andere gefährdet, insbesondere wenn Sie an plötzlichem Einschlafen oder starker Schläfrigkeit tagsüber leiden und bis ausreichend Erfahrungen über allfällige Beeinträchtigungen vorliegen. Wenn Sie sich tagsüber sehr stark müde fühlen oder ohne erkennbare Schläfrigkeitsanzeichen plötzlich einschlafen, sollten Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin informieren.

Cabaser Tabletten enthalten Lactose.  Bitte nehmen Sie Cabaser Tabletten erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, wenn Sie

  • an anderen Krankheiten leiden,
  • Allergien haben oder
  • andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte!) einnehmen oder äusserlich anwenden!

Darf Cabaser während einer Schwangerschaft oder in der Stillzeit eingenommen werden?

Wenn Sie als Cabaser-Patientin schwanger werden möchten, so informieren Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, damit er/sie das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen kann. Kommt es unter der Cabaser-Behandlung zu einer Schwangerschaft, so ist sofort der Arzt bzw. die Ärztin zu informieren.

Cabaser darf nicht während der Stillzeit eingenommen werden.

Wie verwenden Sie Cabaser?

Die Tabletten sollten einmal am Tag mit einer Mahlzeit eingenommen werden.

Die optimale Dosis in Kombination mit einem anderen Antiparkinsonmittel wird durch langsame Dosissteigerung erreicht, die Ihnen Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin verordnet, ausgehend von einer Anfangsdosis von täglich 1 Tablette Cabaser 1 mg.

Wird Cabaser allein, d.h. nicht in Kombination mit einem anderen Antiparkinsonmittel verabreicht, so beträgt die Anfangsdosis 0.5 mg und wird unter Kontrolle Ihres behandelnden Arztes bzw. Ihrer behandelnden Ärztin langsam gesteigert. Die Cabaser 1 mg Tabletten können durch Druck in zwei Hälften geteilt werden. Die tägliche Dosis sollte aber nicht 3 mg überschreiten.

Die Anwendung und Sicherheit von Cabaser bei Kindern und Jugendlichen ist bisher nicht geprüft worden.

Wenn Sie einmal oder mehrmals vergessen haben, Cabaser einzunehmen, so informieren Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, damit er/sie Ihnen weiterhelfen kann.

Ändern Sie nicht von sich aus die verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bzw. mit Ihrer Ärztin oder Apothekerin.

Welche Nebenwirkungen kann Cabaser haben?

Folgende Nebenwirkungen können bei der Einnahme von Cabaser auftreten:

Am häufigsten sind niedriger Blutdruck, kurze Bewusstlosigkeit, Schlafstörungen, Depression, Verstopfung, Schwindel, Magenbeschwerden, Magenschleimhautentzündung, Mundtrockenheit, Übelkeit, Erbrechen, Bewegungsstörungen, Sinnestäuschungen, Verwirrtheitszustände und Flüssigkeitsansammlungen in Armen und Beinen.

Gelegentlich können Herzschmerzen (Angina pectoris), Herzrhythmusstörungen und verstärktes Herzklopfen auftreten.

Unter Cabaser, wie auch unter Präparaten der gleichen Therapiegruppe, sind häufig Entzündungen und/oder Verdickungen des Rippenfells (Pleurafibrose), des Herzbeutels, der Herzklappen oder des Bindegewebes im Nierenraum (Retroperitonealfibrose) aufgetreten. Es ist wichtig, dass Sie an den regelmässigen Kontrolluntersuchungen teilnehmen, da diese Veränderungen unter Umständen durch rechtzeitiges Absetzen des Präparates aufgehalten oder vielleicht sogar rückgängig gemacht werden können. Wenn unter der Behandlung Beschwerden wie Atemnot, anhaltender Hustenreiz oder Schmerzen in der Brust oder im Bereich der Nieren auftreten, ist unverzüglich der Arzt oder die Ärztin zu benachrichtigen.

In seltenen Fällen kann Schläfrigkeit oder plötzliches Einschlafen ohne Vorwarnung auftreten (siehe «Wann ist bei der Einnahme von Cabaser Vorsicht geboten?»).

Manche Patienten bzw. Patientinnen haben unter Einnahme von Arzneimitteln aus der gleichen und verwandten Substanzklasse wie Cabaser für sie ungewöhnliche Verhaltensweisen gezeigt. Beispiele für ein solches Verhalten sind ein ungewöhnlich starker Spieldrang (Glücksspiel mit vermehrten Geldausgaben), gesteigerter Sexualtrieb und/oder andere Störungen der Impulskontrolle (Unfähigkeit, plötzlichen Impulsen zu widerstehen) bzw. suchtartiges Verhalten bzw. zwanghafte Verhaltensweisen. Falls Sie bei sich selber oder Ihre Familienmitglieder bei Ihnen die Entwicklung von für Sie untypischen, ungewöhnlichen Verhaltensweisen feststellen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Starkes Verlangen nach hohen Dosen von Cabaser, die jene Dosen deutlich überschreiten, die zur adäquaten Kontrolle von Bewegungssymptomen erforderlich sind, bekannt als Dopamin-Dysregulationssyndrom. Bei manchen Patienten kommt es nach der Einnahme von hohen Dosen Cabaser zu ungewöhnlich heftigen unwillkürlichen Bewegungen (Dyskinesien), Stimmungsschwankungen oder anderen Nebenwirkungen.

Seit der Markteinführung wurden zusätzlich folgende Nebenwirkungen beobachtet: Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Aggression, Kopfschmerzen, zu hoher Blutdruck, Schwierigkeiten beim Atmen, Husten, Lungenentzündung, Blutung im Magen-Darm-Trakt, Magengeschwür, Hautausschlag, Haarausfall, Erschöpfung, allergische Reaktionen, Krämpfe in den Beinen, Durchblutungsstörungen in Fingern und Zehen.

Wenn Sie zu viele Tabletten Cabaser eingenommen haben, sollten Sie sich sofort mit Ihrem Arzt bzw. mit Ihrer Ärztin oder dem für Sie zuständigen Krankenhaus in Verbindung setzen. Die Zeichen einer Überdosierung können Magenbeschwerden, niedriger Blutdruck, Verwirrtheit oder Sinnestäuschungen sein.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.

Was ist ferner zu beachten?

Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.

Lagerungshinweis

Bei Raumtemperatur (15-25 °C), vor Licht und Feuchtigkeit geschützt in der Originalverpackung lagern. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

Weitere Hinweise

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt oder Apotheker, bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.

Was ist in Cabaser enthalten?

Die Tabletten sind einseitig konkav und können durch Druck geteilt werden.

Wirkstoffe

1 Tablette zu 1 mg enthält 1 mg Cabergolin.

1 Tablette zu 2 mg enthält 2 mg Cabergolin.

Hilfsstoffe

Tablette zu 1 mg: Leucin und Lactose.

Tablette zu 2 mg: Leucin und Lactose.

Zulassungsnummer

53362 (Swissmedic)

Wo erhalten Sie Cabaser? Welche Packungen sind erhältlich?

In Apotheken nur gegen ärztliche Verschreibung.

Cabaser 1 mg: 20 Tabletten.

Cabaser 2 mg: 20 Tabletten.

Zulassungsinhaberin

Pfizer AG, Zürich.

Diese Packungsbeilage wurde im November 2020 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.

PIL V006